Die Geruchsneutralisatoren von Westrand.

Die verwendeten Wirkstoffe sind Gegenstand der folgenden Patente :

  • Französisches Patent n° 2 599 257 vom 29/05/1986
  • Zusatzbescheinigung n° 2 623 717 vom 01/12/1987
  • Europäisches Patent n° 0401140 vom 28/05/1990
  • Französisches Patent n° 06/03903 vom 02/05/2006
  • Patent n° WO 2010 / 146258 A2 vom 23/12/2010

Unsere (patentierten) Produkte sind nicht toxisch, wir verfügen über folgende Zulassungen und Tests:

  • Biologische Abbaubarkeit
  • Keine Augentoxizität
  • Keine Hauttoxizität
  • Zustimmung des Arbeitsarztes für die Verwendung unserer Produkte in geschlossenen Räumen, in denen Personal arbeitet.
  • Ökotoxizität
  • Phytotoxizität
  • Inhalationstests an lebenden menschlichen Zellen
  • Alle sind in der IFRA-Liste (International Fragrance Association) registriert.

Konformität

  • Mit der französischen, europäischen und internationalen Gesetzgebung (Kanada)
  • An die REACH-Verordnung

Wir verfügen über sehr viele Wirksamkeitstests, die auf Wunsch unserer Kunden von externen Labors und Universitäten durchgeführt wurden:

  • Studienbericht CbiDGP – Polen 2018: Wirksamkeitstest – Neutralisationsrate verschiedener Gase + Reaktionszeit – Kupferminen – Polen
  • Studie APAVE SOLETANCHE BANCHY; VOC-Abscheidung – Baustelle Verlängerung Metro Paris Linie 14 – 06.04.2016
  • Studie VODOKANAL – St. Petersburg 2013
  • CIRSEE-Studie 2008, SUEZ-Gruppe
  • ADEME-Studie Universität Rennes 2007
  • Veolia-Studie 2002
  • EOG-Studien zu zahlreichen TECs…

Wir bestätigen, dass es sich um echte Geruchsneutralisatoren und nicht um Abdeckmittel handelt (deren Verwendung durch den Barthélémy-Erlass vom 01.03.1993 – Rundschreiben 2/03/1993 verboten ist).